Sunday, 20. May 2012
   
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Bildungsziel der Realschule in Bayern

Die sechsstufige Realschule vermittelt eine zwischen den Angeboten der Hauptschule und des Gymnasiums liegende gehobene allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie ist gekennzeichnet durch ein breites, in sich geschlossenes Bildungsangebot, das auch berufsorientierte Fächer einschließt. Damit wird ein Fundament für eine Berufsausbildung und eine spätere qualifizierte Tätigkeit in einem weiten Bereich von Berufen mit vielfältigen theoretischen und praktischen Anforderungen gelegt. Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie baut auf die 4. Jahrgangsstufe der Grundschule auf und verleiht nach bestandener Abschlussprüfung den Realschulabschluss, früher auch als „Mittlere Reife" bezeichnet. Dabei bietet die neue sechsstufige Form ideale pädagogische Möglichkeiten zur Förderung und Ausbildung der Schüler im Hinblick auf den Erwerb der „Mittleren Reife" und zur Vorbereitung auf das Berufsleben sowie zum direkten Übertritt an die FOS (Fachoberschule 2-jährig bedeutet Fachabitur, 3-jährig bedeutet Abitur) und damit zum Studium an Fachhochschule und Universität.

Eintritt in die Franz-von-Lenbach-Schule
Staatliche Realschule für Knaben Schrobenhausen

Der Wechsel an die Franz-von-Lenbach-Schule ist frühestens nach der 4. Jahrgangsstufe (Grundschule) möglich. Im Regelfall wechseln Schülerinnen und Schüler nach der 4. Jahrgangsstufe der Grund- bzw. 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule an eine Realschule.

Auch ein späterer Wechsel (z.B. nach der 5., 6., 7., 8. oder 9. Jahrgangsstufe Hauptschule / Gymnasium) ist prinzipiell möglich. Bitte beachten Sie aber bitte, dass es sehr unterschiedliche Konstellationen gibt, für die auch unterschiedliche Aufnahmebedingungen und -voraussetzungen gelten.

Aufnahmebedingungen
Schüler der 4. Kl. Grundschule
In die 5. Klasse der Realschule werden Schüler aufgenommen, die die im Folgenden genannten Übertrittsanforderungen erfüllen und zum Stichtag das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ältere Schüler bedürfen einer Sondererlaubnis. Voraussetzung für die Aufnahme in die 5. Klasse der Realschule ist die Bestätigung der Eignung im Übertrittszeugnis der Grundschule, das rechtzeitig an der abgebenden Schule beantragt werden muss.

Schüler der 5. Kl. Hauptschule- /Mittelschule
Für die Realschule benötigt der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen Haupt- /Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser.
Eine Voranmeldung an der Realschule mit dem Zwischenzeugnis ist erforderlich.

Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach den Bestimmungen der Schulordnung für Realschulen (RSO).

Aufnahme von Mädchen
Mädchen
können an der Franz-von-Lenbach-Schule direkt nur in die Wahlpflichtfächergruppe I und IIIb ab der 7. Jahrgangsstufe aufgenommen werden, wenn diese Gruppen an der Maria-Ward-Schule nicht unterrichtet werden. Eine darüber hinausgehende Aufnahme von Mädchen kann nur erfolgen, wenn an der Maria-Ward-Schule nachweislich (bitte schriftlich) keine Aufnahme mehr möglich ist.

Anmeldung in die Bläserklasse 
Die Bläserklasse hat dieselben Fächer und Unterrichtsinhalte wie die anderen Klassen mit einer Ausnahme: Im Musikunterricht steht das Erlernen eines Instruments im Vordergrund. Zusätzlich zum zweistündigen Musikunterricht gibt es außerdem eine weitere Stunde, in der in Kleingruppen Instrumentalunterricht von Fachlehrern erteilt wird. Nach zwei Schuljahren endet das Projekt Bläserklasse, wer aber sein Instrument in der 7. bis 10. Klasse weiter spielen willl, erhält auch weiterhin Instrumentalunterricht.

Termine

  • Informationsabend
    Der Informationsabend ist Mittwoch, 15. Februar 2012 um 19.00 Uhr in der Franz-von-Lenbach-Schule. Eltern und Schüler sind herzlich willkommen. Sie erhalten allgemeine Informationen und können unsere Schule besichtigen.
  • Anmeldung
    Montag, 7. 5. bis Mittwoch, 9.5.2012, jeweils von 13.30 bis 16.00 Uhr
    im Sekretariat der Staatlichen Realschule Schrobenhausen. Unterlagen Übertrittszeugnis, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, evtl. auch Sorgerechtsbeschluss sowie Gutachten zur Lese- Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie
  • Probeunterricht
    Dienstag, 21.5. bis Donnerstag, 23.5.2012
    jeweils um 8.10 Uhr an der Franz-von-Lenbach-Schule.
  • Unterrichtsbeginn
    Donnerstag, 13. September 2012
    um 8.10 Uhr. Die neu eintretenden Schüler treffen sich zur Klasseneinteilung in der Eingangshalle. Schulbücher und sonstige Arbeitsmittel brauchen vorab noch nicht beschafft zu werden.

Sonstiges

  • Fahrtkosten entstehen für Realschüler aufgrund des Gesetzes über die Schulwegkostenfreiheit nicht, wenn der Schulweg einfach mehr als 3 km beträgt und die Schüler im Einzugsbereich der Schule wohnen.
  • Kosten fallen für Verbrauchsmaterial (Papier, Werkmaterial, Lebensmittel für Kochunterricht) an.
  • Der Unterricht in den Pflichtfächern findet Montag bis Freitag von 8.10 Uhr bis 13.10 Uhr statt, Ausnahmen sind erweiterter Basis-Sportunterricht, manchmal auch Religionsunterricht und Ethik. Wahlunterricht wird nachmittags abgehalten.

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